Erbrecht

Ich habe mich bereits vor vielen Jahren auf das Rechtsgebiet Erbrecht spezialisiert.

Gerade das Erbrecht ermöglicht durch seine vielfältigen gestalterischen Möglichkeiten in der Regel Problemlösungen außerhalb des Gerichtssaals. Beratende und kreative rechtsgestaltende Tätigkeit ermöglichen die Durchsetzung des Erblasserwillens und Vermeidung von Familienstreitigkeiten.

Als Fachanwalt für Erbrecht bin ich Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Erben und Vererben.

Ich berate und vertrete Sie gern in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, sowohl außergerichtlich wie auch im Prozeß, insbesondere in den Bereichen:

  • Testamentserrichtungen
  • Erbschaftsauseinandersetzungen
  • Erbenhaftung
  • Erbschaftsteuerrecht
  • Pflichtteilsrecht
  • Vorsorgeregelungen
  • Unternehmensnachfolge
  • Sorgerechtstestamente

Möchten Sie meine Beratung in Anspruch nehmen, rufen Sie mich an und vereinbaren einen ersten Termin mit mir. In diesem Termin können wir auch das anfallende Honorar in Ruhe besprechen.

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, werde ich mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Frage der Kostenübernahme für Sie klären.